Hilfe & Rechtliches
Rückgabe & Reparatur
Handgemachter Schmuck soll möglichst lange Freude bereiten und bei einem Defekt nicht unnötig ersetzt werden.
Kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht bei Nichtgefallen; gesetzliche Rechte bei mangelhafter Ware bleiben vorbehalten.
Rückgabe bei Nichtgefallen
cadu gewährt für Standard-Shopartikel kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht, wenn ein Schmuckstück lediglich nicht gefällt.
Mangel oder Defekt
Bei mangelhafter Ware oder einem Defekt kontaktiere bitte cadu möglichst rasch unter kontakt@ca-du.ch. Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
Reparatur zuerst prüfen
Wenn es technisch sinnvoll ist, prüft cadu vorrangig eine Reparatur. Eine freiwillig angebotene Reparatur unterstützt den nachhaltigen Erhalt des Schmuckstücks und schränkt die gesetzlichen Rechte nicht ein.
Weitere gesetzliche Möglichkeiten
Je nach den gesetzlichen Voraussetzungen kommen insbesondere Wandelung oder Minderung und bei vertretbaren Sachen eine Ersatzlieferung in Betracht. Ansprüche für neue bewegliche Sachen verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach der Ablieferung.